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Die Internet-Regeln

Präambel
Alle Menschen genießen die gleichen Rechte, ohne Ansehen ihrer Konfiguration, ihres Speicherplatzes oder ihrer Softwareversion.

§1 Verlassen Sie das Internet immer so, wie Sie es vorzufinden wünschen.

§2 Die Haltung von Computerviren in der Wohnung ist genehmigungspflichtig.

§3 Die Internetzugänge sind freizuhalten und müssen im Wechsel von allen Bewohnern gesäubert werden.

§4 Der Herr hält der Dame die Webseite auf und hilft ihr in die angehängte Datei.

§5 Besucht der Herr eine Dame die er im Internet kennengelernt hat, darf er sie auf die Maus küssen, allerdings nicht an die Festplatte fassen.
a. Besucht eine Dame einen Herrn, den sie im Internet kennengelernt hat, sollte sie zuerst seine Speicherkapazität überprüfen.
b. die Person mit dem älteren Prozessor darf dem Gegenüber das DU herunterladen.

§6 Eine E-Mail darf nicht mehr als 2000 Anschläge enthalten und darf sich nicht auf Terroranschläge beziehen.

§7 Beim Linksabbiegen Vorfahrt beachten.

§8 Wer einen Kettenbrief unterbricht, löscht oder einfach nur ablegt, hat der Menschheit einen großen Dienst erwiesen.

§9 Auf Verlangen ist der Platz vor dem Monitor für ältere und analoge Mitbürger freizumachen.

§10 Beim betreten eines Chatrooms ist die Kopfbedeckung abzunehmen.
a. Reden sie nur wenn sie gefragt werden. Lassen Sie sich nicht von Fremden ansprechen.
b. Reden Sie nur, wenn Sie etwas zu sagen haben.
c. Reden Sie also am Besten überhaupt nicht.

§11 Bevor Sie eine E-Mail abschicken, überprüfen Sie Ihren Wortschatz.
a. Was ist subsidär?
b. Nennen Sie ein anderes Wort für dampfgehärteten Leichtkalkbeton?
c. Was ist ein Schwefelhase?

§12 Niemand ist verpflichtet einen Virus bei sich aufzunehmen oder ihm Zugang zu allen Dateien zu verschaffen.

§13 Eine Reise die Sie im Internet gebucht haben, müssen Sie auch im Internet antreten.

§14 Menschen, die auf der MS-DOS Ebene arbeiten, stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers und dürfen auf keinen Fall ohne ihren Willen digitalisiert werden.

§15 Heiratsversprechen sind ohne Sicherungskopie ungültig.

§16 Passwörter sollten immer wohlklingend sein. Entscheiden Sie sich niemals für Worte wie Gonorrhoe, Ültje, Erbswurst, Bill Gates, Urinal oder Edelgard Buhlmann, wählen Sie stattdessen Worte wie Orinoko, Safran oder Vanessa.

§17 Angehängte Dateien müssen vorschriftsmässig beleuchtet sein.

§18 Vorsicht beim Herunterladen kostenloser Bilder von unbekleideten Elefanten, Nashörnern oder Pottwalen.

§19 Klicken Sie niemals auf etwas, was Ihnen nicht vorgestellt wurde.

§20 Sonntags und nach 20.00 h keine lauten Websites herunterladen.

§21 Draußen im Cyberspace gibt es nur Kännchen.

Geschickt von Andreas

Eine Antwort darauf kam von Ingo:

Dass ich nicht zur Aufnahme von Viren verpflichtet werden kann, ist ja schon klar.
Aber was ist, wenn ich einen freiwillig bei mir wohnen lasse, ihm Kost und Logis gewähre und einen Job gebe? Können diese Kosten steuerermässigend geltend gemacht werden?
Und die 7b-Abschreibung? Greift die in diesem Fall auch dann, wenn die in dem von dem Virus bewohnten Appartement installierte Heizung älter ist als Baujahr 1964?

Und wenn ich diesen Virus zu Wach- und Schutzzwecken ausbilden lasse? Gibt es hierfür schon Manteltarifverträge, die eine entsprechende Entlohnung regeln? Gibt es die Berufsbezeichnung "Schutzvirus" überhaupt?
Und wenn dieser Virus weiblichen Geschlechts ist (also eine Virin), kann dann die häufige Befreiung von der Arbeit mit der typischen weiblichen Ausrede "Ich hab gerade meine Dingens..." beansprucht werden?

und überhaupt...

Fragen über Fragen...

HIER BESTEHT EINDEUTIG KLÄRUNGSBEDARF...!

Hach, ich hätte ja noch soooo viele Fragen zu diesen possierlichen.... was sind Viren überhaupt...? Tierchen?

Gruss Ingo

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